Schwierige Zeiten für Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Nach der Mitteilung der Lebenshilfe Lemgo im Januar (LZ-18.01.2024), stehen nun auch die Herforder Werkstätten vor einer großen Herausforderung.

Werkstätten für behinderte Menschen stehen vor herausfordernden Zeiten. Die wirtschaftliche Lage hat sich in den letzten Monaten zunehmend verschlechtert, was weitreichende Folgen für die Menschen mit Behinderungen (Beschäftigte) in diesen Einrichtungen mit sich bringt. Die Kombination aus wirtschaftlicher Unsicherheit und den bestehenden gesetzlichen Grundlagen zur Ausschüttung des Werkstattentgelts führt leider zu Entgeltreduzierungen.

Die wirtschaftliche Krise, ausgelöst durch die anhaltenden globalen Marktverwerfungen, trifft die Werkstätten besonders hart. Die Herforder Werkstätten sind auf Aufträge aus der freien Wirtschaft angewiesen, um die Menschen mit Behinderungen sinnvoll zu beschäftigen und gleichzeitig, das vom Gesetzgeber vorgesehene Entgelt auszuzahlen. Mit dem Rückgang von Aufträgen und den gestiegenen Kosten stehen diese Einrichtungen vor finanziellen Herausforderungen, die sie zwingen, Entgeltreduzierungen vorzunehmen.

Ein weiteres Problem stellt die gesetzliche Regelung zur Ausschüttung des Werkstattentgelts dar. Das Werkstattentgelt setzt sich aus einem gesetzlich vorgegebenen Grundbetrag und einem individuellen Steigerungsbetrag zusammen. Der Grundbetrag und der Steigerungsbetrag sollen aus den Einnahmen der Werkstätten finanziert werden. Wenn die wirtschaftlichen Erträge sinken, wirkt sich dies direkt auf die Höhe der ausgeschütteten Steigerungsbeträge aus. An diesem Punkt sind nun auch die Herforder Werkstätten angekommen.

Die Entscheidung fällt den Verantwortlichen der Herforder Werkstätten nicht leicht, ist aber notwendig, um die finanzielle Stabilität der Einrichtung und die Fortsetzung der wichtigen gesellschaftlichen Aufgabe langfristig zu sichern und dabei die Erbringung des Werkstattentgelts sicherzustellen. Seit langen Jahren stehen die Werkstattentgelte im Fokus des BMAS und der betroffenen Menschen mit Behinderungen. Auch eine in Auftrag gegebene dreijährige Studie zur Erarbeitung eines neuen Entgeltsystems, hat bisher keine Ergebnisse hervorgebracht.

Daraus folgernd müssen die Steigerungsbeträge der Beschäftigten der Herforder Werkstätten zum 01.07.2024 um 50 Prozent reduziert werden. Viele Beschäftigte können dabei die Reduzierung dieses Steigerungsbetrags durch ergänzende Leistungen der Grundsicherung auffangen. Einigen wird das gekürzte Entgelt, zur Bestreitung des Lebensunterhalts fehlen.

Die Herforder Werkstätten bieten dazu eine individuelle Beratung an, um die Beschäftigten mit Behinderungen und ihren gesetzlichen Vertretungen bei ihren Fragen zum Lebensunterhalt zu unterstützen.

Ungeachtet der Entgeltsituation bleibt die oberste Priorität der Herforder Werkstätten, die bestmögliche Unterstützung und Förderung von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Dieses erreichen die Herforder Werkstätten durch die Anleitung, Pflege und Begleitung der Menschen mit Behinderungen im täglichen beruflichen Rehabilitationsprozess.

Herforder Werkstätten GmbH | Ackerstraße 31 | 32051 Herford | Tel. 05221 9153 0 | info@herforder-werkstaetten.de